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Unsere Aktiven

Andre Füchtler

André Füchtler

Anna Pia Richter

Anna-Pia Richter 

Anreas Borghoff

Andreas Borghoff

 

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Birgit Schaaf

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Britte Lütke

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Carolin Braam

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Elena Empting

Franziska Lipinski

Franziska Lipinksi

 

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Holger Meyer

 

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Frank und Ilka Raabe

 

 Ingo Meyer

Ingo Meyer

 Jaqueline Szücs

Jaqueliene Szücs

Jesica wolf

 Jessica Wolf 

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Carola Szücs- Harmes

Kim Duda

Kim Duda

Madelene Borghoff

Madelene Borghoff

Mailin

Mailin Urlaub

 

Marcus

Marcus Bronheim

 

Melina Drews

Melina Drews

Michael Lipinski

Micheal Lipinksi

 Miriam Bauseler

Miriam Bauseler

Oliver

Oliver Paßgang

Sandra Kowalcyk

Sandra Kowalczyk

 

Susanne Roer

Susanne Roer

Thomas Bauseler

Thomas Bauseler

Thomas Moselage

Thomas Moselage

Vera Borghoff

Vera Lipinksi- Borghoff

Volker Drews

Volker Drews

Waltraud Meyer

Waltraud Meyer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Phönixteam Jugend

 

Aus der Idee heraus Jugendliche für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern zu begeistern wurde 2012 die Jugendgruppe des Phönix- Teams gegründet. In dieser Gruppe haben motivierte Jugendliche die Möglichkeit das Team bei ihren Aktionen zu unterstützen, eigene Ideen einzubringen und Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wird die Gruppe von vier „Eigengewächsen“ des Teams begleitet. Die Treffen finden flexibel nach Absprache statt und dienen in der Regel der Ideenfindung oder zum Ausprobieren von Angeboten. Vorbeischauen und Mitmachen darf jeder und jede, der und die sich für die Aktionen des Teams interessiert und mindestens 14 Jahre alt ist. Über neue Termine wird jeweils rechtzeitig über die Sozialen Medien des Vereines informiert. Bei Fragen sind die Gruppenleiter:innen außerdem für Jugendliche und ihre Eltern per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder ebenfalls über die Instagram und Facebook Kanäle erreichbar. 

Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein trägt den Namen ”Phönix-Team-Beckum“. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener Verein" in abgekürzter Form "e. V."
  2. Der Sitz des Vereins ist Beckum.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendarbeit. Der Vereinszweck wird insbesondere erreicht durch die Durchführung von Ferienfreizeitveranstaltungen für Kinder und Jugendliche.
  2. Der Verein verfolgt keine politischen, religiösen und militärischen Zwecke.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf kein Vereinsmitglied oder Dritte durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch übermäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

§ 3 Dachorganisation

  1. Der Verein Phönix-Team Beckum e.V. ist nicht Mitglied einer Dachorganisation oder eines Spitzenverbandes

§ 4 Eintragung ins Vereinsregister

  1. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Die Mitglieder des Vereins setzen sich zusammen aus:
    1. ordentlichen Mitgliedern und
    2. Ehrenmitgliedern
  2. Mitglieder können nur natürliche Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden.
  3. Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
  4. Personen mit rassistischen, neonazistischen- rechts- bzw. linksradikalen politischen Ansichten ist die Mitgliedschaft untersagt.
  5. Jedes Mitglied hat die Satzung anzuerkennen und schriftlich zu bestätigen.
  6. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
  7. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.
  8. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.
  9. Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
  10. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

§ 6 Austritt von Mitgliedern

  1. Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
  2. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluss eines Kalenderquartals zulässig.
  3. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Abs. 2) ist ein rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich; es gilt das Datum des Poststempels.
  4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod.

§ 7 Ausschluss von Mitgliedern

  1. Ein Mitglied kann durch die Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft und in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt.
  2. Der Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich an die letzte Bekannte Adresse unter Angabe der Gründe bekannt gegeben

§ 8 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag drei Monate im Rückstand ist und diesen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von zwei Wochen vom Datum der Mahnung an voll entrichtet. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief an die letzte, dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds gerichtet sein. Sämtliche, durch Mahnungen und nichtbezahlte Monatsbeiträge entstandene Kosten sind von dem Mitglied zu tragen. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt.
  2. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht werden muss.

§ 9 Mitgliedsbeiträge

  1. Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der im Voraus zu entrichten ist.
  2. Seine Höhe wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt.
  3. Der Beitrag ist jährlich per Banklastschrift im Voraus zu bezahlen und für das Vereinsjahr voll zu entrichten.
  4. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 10 Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind
    1. Der Vorstand (§ 11 der Satzung)
    2. Die Mitgliederversammlung (§ 12bis § 16 der Satzung)

§ 11 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus
    1. dem/der 1. Vorsitzenden
    2. dem/der 2. Vorsitzenden
    3. dem/der Kassierer/in
    4. dem/der Schriftführer/in
    5. einem/einer oder mehreren Beisitzern oder Beisitzerinnen
  2. Vorstand gemäß § 26 BGB ist der/die 1. Vorsitzende. Er/Sie vertritt den Verein in allen Angelegenheiten nach innen und außen.
  3. Die Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren bestellt. Sie bleiben bis zur nächsten satzungsgemäßen Bestellung der Vorstandsmitglieder im Amt. Die Wahlperioden der Vorstandsmitglieder mit ungerader Nummer sind gegenüber denen mit gerader Nummer um ein Jahr versetzt. Für die Vorstandsmitglieder 2., 2. Vorsitzende/r und 4., Schriftführer/in gilt im Gründungsjahr eine auf ein Jahr verkürzte Amtszeit.
  4. Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein.
  5. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

§12 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Kassenprüfer.
  2. Sie entscheidet insbesondere
    1. über die Entlastung des Vorstandes
    2. über die Jahresplanung des Vorstandes
    3. über Ernennung vor Ehrenmitgliedern
    4. über Anträge von Mitgliedern, die bis zum 31.Januar des Kalenderjahres, in dem die Mitgliederversammlung stattfindet, beim Vorstand eingegangen sind

§ 12a Berufung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen:
    1. wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens
    2. jährlich einmal möglichst im ersten Quartal des Folgejahres.
    3. durch Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes binnen drei Monaten.
    4. wenn dies von einem Zehntel der Mitglieder beantragt wird.
  2. Nach einem Jahr hat der Vorstand der nach Abs. 1 b) zu berufende Versammlung eine Jahresabrechnung vorzulegen.
    Nach eingehender Prüfung der Kasse durch zwei ein Jahr zuvor von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählten Kassenprüfer, geben diese der Versammlung einen Prüfungsbericht. Die Versammlung muss auf Antrag der Kassenprüfer über die Entlastung des Vorstands einen Beschluss fassen.
    Darüber hinaus legt der Vorstand eine Jahresplanung für das laufende Geschäftsjahr vor. Hierüber ist ebenfalls ein Beschluss der Mitgliederversammlung zu fassen.

§ 13 Form der Berufung

  1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen zu berufen.
  2. Die Berufung der Mitgliederversammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen.
  3. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift.

§ 14 Beschlussfähigkeit

  1. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung.
  2. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (§ 41BGB) ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich.
  3. Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Absatz 2 nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von vier Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Die weitere Versammlung darf frühestens zwei Monate nach dem ersten Versammlungstag stattfinden hat aber spätestens vier Monate nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen.
  4. Die Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfähigkeit (Abs. 5) zu enthalten.
  5. Die neue Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig.

§ 15 Beschlussfassung

  1. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens drei der Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
  2. Zu einem Beschluss, der eine Satzungsänderung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder erforderlich.
  3. Zur Änderung des Zwecks des Vereins (§ 2 der Satzung) ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
  4. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (§ 41 BGB) ist eine Mehrheit von vier Fünfteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.

§ 16 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse

  1. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen.
  2. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Wenn mehrere Vorsitzende tätig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift.
  3. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt die Niederschrift einzusehen.

§ 17 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung (vgl. § 15 Abs. 5 der Satzung) aufgelöst werden.
  2. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand (§ 11der Satzung).
  3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an das DRK, Ortsverein Beckum, sowie an die Stadt Beckum, die die Gelder unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden haben.

Diese geänderte Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 19.09.2005 beschlossen. Sie löst die in der Mitgliederversammlung am 01.07.2001 errichtete Satzung ab.

Satzung als Pdf

Mitglied werden

Interesse an Ehrenamtlicher Arbeit in einem Team das seit ca. 40 Jahren mit Kindern und Jugendlichen zusammen Spaß hat und Aktionen durchführt ???

Wir sind ein gemischter Haufen von jüngeren bis älteren Menschen,

ob Zelten, Ferienangebote oder Übernachtungswochenenden,

wir suchen immer nach Verstärkung und bieten halt ein wenig Abstand zum Alltag indem wir uns mit den nächsten Generationen spielerisch in Gruppen beschäftigen.

Wenn jetzt Zeit ist und du/ihr meint das ist was für mich, dann lasst von euch/dir hören und meldet euch: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Phönix-Team als Verein

 

Die Gründung des Vereins, 

beruht auf die Mitwirkung des Phönix-Teams bei der Stadtranderholung „Ferienspieltage“ der Stadt Beckum, die seit 1976 gemeinsam durchgeführt wird. Um weitere Aktionen für Kinder und Jugendliche anzubieten, beschloss das Team von Ehrenamtlichen im Jahr 2001 den Verein Phönix-Team e.V. zu gründen.

Der Verein hat sich zum Ziel gemacht, niederschwellige, attraktive und kostengünstige Freizeitangebote für Kinder ab 6 Jahren zu schaffen und durchzuführen, so dass eine breite Masse von Beckumer Kindern und Jugendliche außerhalb der Stadtranderholung angesprochen wird.

Im Laufe der letzten 15 Jahre hat sich ein breites Spektrum von Angeboten für Kinder und ihre Familien entwickelt. Eine Besonderheit des Vereins ist der Spielanhänger. Hierbei handelt es sich um ein Kfz-Anhänger der mit verschiedenen Spielen bestückt ist. Vom Federballschläger über Bälle bis hin zu einer Schokokussschleuder, sowie ein großes „Vier Gewinnt“ für die ganze Familie. Dies ist nur ein kleiner Einblick in das Sortiment des Anhängers. Der Anhänger kann für verschiedene Aktionen von Schulen, Kindergärten, Schützenvereinen und fürs Straßenfest gegen eine geringe Ausleihgebühr ausgeliehen werden.

Einer der ersten Aktionen des Phönix-Team-Beckum e.V. war eine Übernachtungsaktion in einer Turnhalle. Nach zwei erfolgreichen Wochenenden verlegten wir dies in das Freizeithaus Neubeckum. Dieses Übernachtungswochenende ist bekannt unter „Herbstzauber.“ Diese Aktion war ein so großer Erfolg, worauf das Team es zum Anlass nahm ein Zeltlager zu initiieren. Und dieses auch fest in das Vereinsleben zu integrieren. Es handelt sich um ein Angebot für Grundschulkinder bei dem sie Natur, Gemeinschaft, Spiel und Spaß erleben sollen.

 

10.03.2001 Gründungsversammlung

Ort: Gaststätte zum Steinkühler

1. Vorsitzender Hubert Ingenhorst

2. Vorsitzender Andreas Borghoff

Kassierer: Bernhard Lipinski

Schriftführer: Bernd Matuszek

Beisitzer: Heinz Ulrich Böckamp

Kassenprüfer: Holger Meier, Heike Brinkmann

29.03.2010   1. Vorsitzender Oliver Paßgang

03.03.2013      1. Vorsitzender Andreas Borghoff

28.02.2012 Anerkennung des Vereins Phönix-Team-Beckum e.V. als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des §75 SGB VIII

Juli 2014 Phönix-Team-Beckum e.V. gewähltes Mitglied des Ausschuß für Kinder und Jugendliche der Stadt Beckum